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Besondere Bestimmungen

 

Ansonsten gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes

Wer gegen diese und die hier aufgeführten besonderen Bedingungen verstößt, muss mit Entzug des Erlaubnisscheines rechnen.

Der Erlaubnisschein ist auf Verlangen vorzuzeigen! Personalausweis oder Fischereischein oder Sportfischerpass sind mitzuführen.