2 Handangeln mit je einem Haken oder eine Spinnrute
Fangbeschränkung:
Pro Tag dürfen nur 2 Karpfen oder 2 Schleien, sowie 6 Forellen gefangen werden, aber nur 12 Forellen pro Woche, wobei eine Anzahl von 8 Karpfen oder Schleien pro Jahr zwischen An- und Abangeln nicht überschritten werden darf.
Ohe
Art und Zahl der erlaubten Fanggeräte:
3 Handangeln mit je einem Haken oder eine Spinnrute, 10 Aaleinen mit je einem Haken (Aaleinen dürfen nur nach Sonnenuntergang gelegt werden und müssen vor Sonnenaufgang wieder entfernt werden).
Befischung nur mit Sportfischerprüfung
Um den Bestand und die Artenvielfalt in der Ohe festzustellen sind alle Fänge auf einem Fangzettel aufzuführen und in den Fangzettelkästen am Ohetal einuwerfen.
Fangbeschränkung:
Pro Tag dürfen 2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Karauschen sowie 2 Forellen gefangen werden
Verboten sind:
Ohetal: Aalkörbe und Aalleinen, sowie das Anfüttern und Eisangeln. Schleppfischen bei Veranstaltungen.
Alle Gewässer: Das Angeln mit lebenden Köderfisch. Setzkescher und hältern von lebenden Fischen.
Mindestmaße:
| Hecht | 50 cm | Zander | 40 cm |
| Karpfen | 35 cm | Schleie | 30 cm |
| Forelle | 25 cm | Döbel | 25 cm |
| Weißfisch | 15 cm | Hasel | 15 cm |
| Aal | 40 cm | Barsch | 25 cm |
| Karausche | 20 cm | ||
sonstige Mindesmaße laut Niedersächsisches Fischereigesetz
Schonzeiten:
Raubfisch vom 01. Febr. bis 30. April