Startseite                    

Gemarkung

Besondere Bestimmungen
Art und Zahl der erlaubten Fanggeräte:

2 Handangeln mit je einem Haken oder eine Spinnrute

Fangbeschränkung:

Pro Tag dürfen nur 2 Karpfen oder 2 Schleien, sowie 6 Forellen gefangen werden, aber nur 12 Forellen pro Woche, wobei eine Anzahl von 8 Karpfen oder Schleien pro Jahr zwischen An- und Abangeln nicht überschritten werden darf.

Ohe

Art und Zahl der erlaubten Fanggeräte:

3 Handangeln mit je einem Haken oder eine Spinnrute, 10 Aaleinen mit je einem Haken (Aaleinen dürfen nur nach Sonnenuntergang gelegt werden und müssen vor Sonnenaufgang wieder entfernt werden).

Befischung nur mit Sportfischerprüfung

Um den Bestand und die Artenvielfalt in der Ohe festzustellen sind alle Fänge auf einem Fangzettel aufzuführen und in den Fangzettelkästen am Ohetal einuwerfen.

Fangbeschränkung:

Pro Tag dürfen 2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Karauschen sowie 2 Forellen gefangen werden

Verboten sind:

Ohetal: Aalkörbe und Aalleinen, sowie das Anfüttern und Eisangeln. Schleppfischen bei Veranstaltungen.

Alle Gewässer: Das Angeln mit lebenden Köderfisch. Setzkescher und hältern von lebenden Fischen.

Mindestmaße:

Hecht 50 cm Zander 40 cm
Karpfen 35 cm Schleie 30 cm
Forelle 25 cm Döbel 25 cm
Weißfisch 15 cm Hasel 15 cm
Aal 40 cm Barsch 25 cm
Karausche 20 cm  

sonstige Mindesmaße laut Niedersächsisches Fischereigesetz

Schonzeiten:

Raubfisch vom 01. Febr. bis 30. April